Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestehende Mängel
Bestehende Mängel oder Schimmel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden (Mail, SMS, Telefon). Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen. Während dem Betrieb des Mietobjekts entstandene Schäden sind dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe bzw. Rücknahme durch den Vermieter zu melden. Reparaturkosten von fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, während den Betriebszeiten des Mietobjekts eine Betreuung durch geeignetes Personal sicherzustellen. Ausserhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Auch wenn die Hüpfburg durch uns geliefert und betreut wird, liegt die Verantwortung für die Kinder, bei den Eltern resp. deren Betreuungsperson. Der Mieter haftet für Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, die aufgrund ungenügender Betreuungs- und/oder Bewachungspflicht zurückzuführen sind, ungeachtet ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht werden. Der Mieter muss für einen Stromanschluss 230 V für jedes Gebläse besorgt sein. Die Hüpfburg ist mit Erdnägeln oder Spanngurten/Seilen vor Windböen zu schützen. Das Mietobjekt (Hüpfburgen) darf erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist. Das Mietobjekt (Hüpfburgen) darf nicht mit Schuhen betreten werden. Gegenstände und Tiere sind auf/in den Mietobjekten verboten. Esswaren und Getränke sowie rauchen sind auf/in den Mietobjekten verboten. Umrandungen der Mietobjekte (insbesondere bei Hüpfburgen) dürfen wegen Sturz- und Verletzungsgefahr nicht erklettert werden.
Lieferung durch Hüpfburgen-Schweiz
Wird die Hüpfburg durch uns geliefert und aufgebaut, kommt ein Mitarbeiter von Hüpfburg-Schweiz. Alle weiteren Personen werden vom Mieter gestellt. Für den Aufbau braucht es in der Regel 2 Personen. Für den Abbau braucht es pro 50Kg Hüpfburg 1 Person. Mieten Sie eine Hüpfburg von 150 Kg. Ist ein Miterbeiter von uns. Der Mieter muss also 2 Personen zur Mithilfe organisieren. Sollte das nicht möglich sein, können wir zusätzliche Arbeitskräfte, gegen Verrechnung, mitschicken.
Burg Reinigung (Nur für Abholer. Beim Service Lieferung mit Auf- Abbau ist die Reinigung inklusive)
Bitte reinigen Sie die Burg nach dem Fest von grobem Schmutz wie Erde, Konfetti, Luftschlangen oder ähnlichem mit einem Staubsauger oder Kehrgarnitur. Flecken auf der Burg können mit einem feuchten Lappen abgewischt werden. Sollte die Burg beim Aufstellen schmutzig sein, dokumentieren Sie dies mit einem Foto, welches Sie uns bei der Rückgabe dann zeigen. Wird die Burg schmutzig zurückgebracht, müssen wir eine Reinigungsgebühr von Pauschal CHF. 80.- an Sie verrechnen. Wird die Burg schlecht gerollt, die Blache schlecht oder falsch gefaltet, die Bänder schlecht zugeknotet oder Knoten gemacht, die kaum mehr entknotet werden können, verrechnen wir Pauschal CHF 50.- bis CHF 80.-. Die Burg muss trocken zurückgebracht werden. Ist die Burg oder die Blache nass muss der Mieter das unbedingt melden. Wir müssen dann die Burg aufstellen und trocknen lassen. Auch wenn wir die HB liefern und abbauen. Kosten Pauschal CHF 80.-. Kommt die Burg feucht zurück und der Mieter meldet das nicht, kann die Burg schimmeln. Stellen wir das anlässlich der nächsten Vermietung fest, wird der Vormieter haftbar gemacht. Die Hüpfburgen inkl. Blache, müssen so abgebaut und zusammengelegt werden, dass sie dem Zustand bei der Abholung entsprechen. Werden die Hüpfburgen am Morgen nach dem Anlass aufgerollt, sind sie meistens feucht. Deshalb empfehlen wir, die Hüpfburg noch am Abend aufzurollen und dann trocken zu lagern.
Bei Regenwetter
Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr. Alle Mietobjekte sind vor Regen und Nässe zu schützen. Einige Mietobjekte haben ein Regendach. Diese können auch bei leichtem Regen betrieben werden. Die Mietobjekte sind bei Einsetzen des Regens mit geeigneten Massnahmen (z.B. Plane) gegen Nässe zu schützen. Ist absehbar, dass es nur für kurze Zeit regnen wird, so ist das Mietobjekt in Betrieb zu halten. Andernfalls ist das Mietobjekt vor dem Einsetzen des Regens abzubauen. Es ist möglichst darauf zu achten, dass kein Wasser in das Innere des Mietobjekts eindringt. Sollte das Mietobjekt äusserlich und allenfalls auch innen nass abgebaut werden, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter zu informieren, damit er das Mietobjekt trocknen kann.
Starker Regen und Sturm
Bei starkem Regen und Sturm ist die Hüpfburg umgehend abzubauen.
Über Nacht
Während der Nacht und ausserhalb der Betriebszeiten sind die Mietobjekte vor Nässe, Sabotage und Diebstahl etc. durch den Mieter zu schützen.
Versicherung
Für die Versicherung von Personen- und Sachschäden ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich. Übernimmt der Vermieter gemäss Mietvertrag die Betreuung des Mietobjekts während der Betriebszeiten, so hat der Vermieter einen entsprechende Betriebs- und Personenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Haftung
Die Benützung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet für die Dauer des Mietvertrags für das Mietobjekt. Ersatzansprüche Dritter (z.B. defekte Kleidungsstücke, Personenschäden etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Vom Vermieter wird jegliche Haftung für Schäden aller Art abgelehnt.
Rücktritt vom Mietvertrag / Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter
Beim Rücktritt wird eine pauschale Gebühr für unseren Aufwand von CHF. 100.- verrechnet. Diese Gebühr erhalten Sie als Gutschrift für die nächste Buchung.
Mit der Onlinebuchung oder mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter diese AGBs verstanden und akzeptiert zu hat.
Aktualisiert: 28.03.23